Das Berufsgeheimnis

Das Berufsgeheimnis bezeichnet das Recht oder die Pflicht, bes. von Ärzten, Apothekern,Rechtsanwälten, Notaren, Patentanwälten, Verteidigern, Wirtschaftsprüfern (WP), vereidigten Buchprüfernoder Steuerberatern und deren Gehilfen, ein bei der Ausübung ihres Berufes anvertrautes oder sonst bekannt gewordenes fremdes, bes. zum persönlichen Lebensbereich gehörendes oder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, nicht zu offenbaren, auch nicht gegenüber staatlichen oder sonstigen Vertretern berechtigter

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