Die Vorladung zur eidesstattlichen Versicherung ist unbedingt ernst zu nehmen. Erscheint der Schuldner unentschuldigt nicht zum Termin, kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Haftbefehl erlassen, um die Abgabe zu erzwingen. Ist der Schuldner beim Termin wegen Krankheit verhindert, sollte er daher unbedingt vorher den Gerichtsvollzieher – beispielsweise telefonisch – verständigen und ein ärztliches